Kolumne Recht

Rechtliche Kolumne by Anja Block

Schadensersatz bei Webhosting ein Irrtum:

Viele Homepagebetreiber glauben, dass bei einem Hosting-Account von z.B. € 2,99/Monat ein Anspruch auf umfangreichen Schadensersatz gegenüber des Webhosters besteht. Das ist leider ein Irrtum ! Billig Hosting-Accounts werden als minderwertig betrachtet. Ein großer Schadensersatzanspruch kann damit nicht begründet werden. Wer höhere Ansprüche hat, muss auch entsprechend buchen.

Es gibt eine Ausnahme.

Ist das Hosting-Account auf einem minderwertigem Server gehostet und hat der Webhoster auf dieses Faktum nicht explizit hingewiesen, sind Schadensersatzansprüche generell begründet.

Crashed der Server oder wenn Daten verloren gehen, dann haftet der Webhoster. Er läuft sogar Gefahr strafrechtlich belangt zu werden.

Was ist ein minderwertiger Server ?
Ein Server der z.B. € 400,00 kostet oder nicht einwandfrei ist.

Dazu gehört auch ein Intel E3 Prozessor. Hier darf man nicht mit höchster Qualität werben. Hier muss man zwingend den Antragsteller in Bezug auf die Minderwertigkeit hinweisen.

Top-Qualität versprechen und minderwertige Ware liefern ist Betrug.

Das trifft auch auf den Webdesigner zu, der den minderwertigen Server empfohlen hat.

Da sage ich: Ehrlich bleibt am längsten.

Eure Anja Block